- Personenversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
Nach einem Versicherungsfall hat die zeitnahe Zahlung der Entschädigung durch die Versicherung häufig existentielle Bedeutung. Jedoch sind die Versicherungen nicht immer zu einer – unverzüglichen und/oder vollständigen – Zahlung der Entschädigung bereit.
Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer sowie Versicherer im Spannungsfeld der oft gegensätzlichen Interessen und unterstützen unsere Mandanten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Herbeiführung einer sachgerechten Regulierung von Personenschäden (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung), Sachschäden (Haftpflichtversicherung, Hauratversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Kaskoversicherung ) oder Sozialversicherungsfällen (Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung).
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne: