Mietrecht | WEG-Recht

Wir bieten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden seit 1995 das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen – von außergerichtlicher Beratung über gerichtliche Vertretung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir vertreten Sie zivilrechtlich oder im Bereich des öffentlichen Rechts.
 

Eine Übersicht aller Rechtsgebiete finden sie hier    

— Miet- und Pachtrecht

  • Rechtssichere Gestaltung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Mietminderungen und Mängelbeseitigung
  • Erhaltung der Mietsache, Modernisierung und Schönheitsreparaturen
  • Abwehr von Vertragsverletzungen
  • Kündigungen durch Vermieter und Mieter
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen
  • Räumungsklagen und Zwangsvollstreckung
    Kautionsrückzahlung
  • Mietverhältnis in der Zwangsverwaltung und Insolvenz

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer unkompliziert, weswegen Mietrechtsprozesse einen erheblichen Teil der heutigen Rechtsstreitigkeiten darstellen. Der frühe Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt bringt Klarheit und kompetente Beratung über das individuelle Problem.

Wollen Sie als Vermieter die Miete erhöhen oder einem Mieter wegen Störungen oder Zahlungsverzug kündigen?

Haben Sie als Mieter eine Mieterhöhung oder Kündigung erhalten?

Wir helfen Vermietern, eine Mieterhöhung oder Kündigung nach den strengen gesetzlichen Vorschriften auszusprechen und prüfen für Mieter, ob sich der Vermieter hierbei an die Vorgaben des Gesetzes gehalten hat. Wir sind für beide Mietvertragsparteien die richtigen Ansprechpartner und
beraten kompetent und praxisnah bei allen denkbaren rechtlichen Problemlagen von der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zur Zwangsräumung.

— WEG-Recht

  • Auseinandersetzungen über den Gebrauch von Sondernutzungsrechten
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander, mit dem Verwalter, zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnungseigentümer
  • Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
  • Auseinandersetzungen über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Instandhaltungsrücklage
  • Durchsetzung von Hausgeldrückständen – auch im Falle der Insolvenz und Zwangsversteigerung
  • Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft beim Bauträgervertrag
  • Vermietung von Wohnungs- und Teileigentum

Als Wohnungseigentümer ist man Teil einer Gemeinschaft, mit der man sich arrangieren muss. Das ist nicht immer leicht. Es ist daher sinnvoll, sich bei Unsicherheiten und Streitigkeiten kompetenten Rechtsrat zu holen. Sonst begeht man Formfehler oder führt unwirtschaftliche, kostenträchtige Prozesse. Wir beraten künftige Wohnungseigentümer schon bei der Begründung von Wohnungseigentum, klären über Rechte und Pflichten als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und stehen zur Seite, wenn Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft auftreten. Ebenfalls im Wohnungseigentumsgesetz geregelt sind die Rechte und Pflichten des Verwalters, über dessen verantwortungsvolle Tätigkeitsbereiche und Haftungsrisiken wir bei Bedarf informieren. Sowohl Eigentümer von Immobilien als auch Verwalter unterstützen wir bei Kontroversen mit dem jeweils anderen.

In diesen Rechtsgebieten vertritt Sie gerne:

⋅ Kay Ludwig

⋅ Monika Vogt-Ebert