Erbrecht

Wir bieten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden seit 1995 das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen – von außergerichtlicher Beratung über gerichtliche Vertretung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir vertreten Sie zivilrechtlich oder im Bereich des öffentlichen Rechts.
 

Eine Übersicht aller Rechtsgebiete finden sie hier    

  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Erbrecht mit Auslandsbezug
  • Testamentsanfechtung
  • Erbscheinerteilung und Erbenfeststellung
  • Testamentserrichtung und Vorsorge
  • Erbrecht und Steuern
Häufig führt ein Erbfall zum Streit zwischen den Erben, weil der Verstorbene seinen Nachlass nicht geregelt hat. Selbst wenn ein Testament vorliegt, kann es aufgrund unklarer oder unwirksamer Formulieren zu Auseinandersetzungen unter den Erben kommen. Ergebnis ist oft die familiäre Zerrüttung und/oder ein vom Erblasser nicht gewünschtes Verteilungsszenario. Auch Unternehmer regeln ihren Nachlass häufig unzureichend, woraus wirtschaftliche Schwierigkeiten der Firmen bis hin zur Insolvenz resultieren können. Viele dieser Probleme lassen sich umgehen, wenn die Augen vor dem Tod und dessen rechtlichen Folgen nicht verschlossen werden. Gerne beraten wir Sie umfassend bezüglich aller auftauchenden Fragestellungen, entwerfen für Sie individuelle, an Lebenssituation und Wünsche angepasste Testamente, Verfügungen und Verträge, überprüfen Ansprüche, welche aus diesen hergeleitet werden, setzen diese durch oder wehren sie ab. Ob Vermögensnachfolge unter Lebenden, Aufhebung der Erbengemeinschaft, Testamentvollstreckung oder Unternehmensnachfolge – wir stehen Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
⋅ Burkhard Frambach
⋅ Patrick Soban