Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Wir bieten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden seit 1995 das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen – von außergerichtlicher Beratung über gerichtliche Vertretung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir vertreten Sie zivilrechtlich oder im Bereich des öffentlichen Rechts.
 

Eine Übersicht aller Rechtsgebiete finden sie hier    

  • Regulierung von Unfallschäden und anderen Schäden am Kfz
  • Schadensmanagement in der Fuhrparkverwaltung
  • Regulierung von Personenschäden / Schmerzensgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verträge rund ums Kfz
  • Personenbeförderungsrecht – Rechte und Pflichten im Taxi- und Mietwagenverkehr

Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sieht sich der Geschädigte mit einer Vielzahl von Fragestellungen konfrontiert. Was geschieht mit dem defekten Pkw, wie beurteilt sich die Schuldfrage, was für Ansprüche habe ich? An dieser Stelle ist es wenig hilfreich, die Schadenregulierung in die Hände des sich hierzu anbietenden gegnerischen Versicherers zu legen, welcher natürlich versucht, den Schaden im Wege sogenannter „Schadenssteuerung“ mit minimalem Aufwand zu erledigen. Unmittelbar nach dem Unfall werden die Weichen für den erfolgreichen Verlauf der Angelegenheit gestellt. Unsere Kanzlei bietet eine fachanwaltliche Rundumbetreuung von der Schadensbewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen, über die außergerichtliche Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Als Schadenspositionen für reine Sachschäden seien hier nur auszugsweise Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung genannt. Bei Unfällen mit Personenschaden haben Sie regelmäßig Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz von Haushaltsführungsschaden, Attestkosten, Besuchskosten im Krankenhaus, Kosten für vermehrte Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten, Ansprüche gegen die Sozialversicherung und gegebenenfalls Verdienstausfall.

Beachten Sie bitte, dass bei klarer Haftungslage auch die Anwaltskosten vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in vollem Umfang ersetzt werden müssen. Sparen Sie daher nicht am falschen Ende, indem Sie auf anwaltlichen Beistand verzichten!

Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts sind wir für Sie da. Egal, ob es sich „nur“ um ein Bußgeldverfahren, den drohenden Fahrerlaubnisentzug oder gar den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder eine andere Straftat im Bereich des Straßenverkehrs handelt – wir nehmen den Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht auf und wahren Ihre Rechte.

Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen letztlich auch bei allen Problemlagen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Leasing oder der Reparatur von Kfz zur Seite.



In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:


⋅ Kay Ludwig
⋅ Patrick Soban