Arbeitsrecht

Wir bieten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden seit 1995 das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen – von außergerichtlicher Beratung über gerichtliche Vertretung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir vertreten Sie zivilrechtlich oder im Bereich des öffentlichen Rechts.
 

Eine Übersicht aller Rechtsgebiete finden sie hier    

  • Arbeitsschutzrecht
  • Ausgliederungen, Unternehmenszusammenschlüsse, Betriebsübergänge
  • Betriebliche Altersvorsorge Betriebsverfassungsrecht
  • Individualarbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Mitbestimmungs- und Tarifrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und deren betriebliche Vertretungen sowie Arbeitgeber fachanwaltlich bei allen anfallenden Fragestellungen von „A“ wie Abfindung, Abmahnung, Arbeits- oder Aufhebungsvertrag bis „Z“ wie Zeugnis oder Zielvereinbarung außergerichtlich und gerichtlich. Beachten Sie als Arbeitnehmer bitte, dass Sie gegen eine Kündigung in aller Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben können. Zudem sind häufig im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen Ausschluss- bzw. Verfallfristen enthalten, die dazu führen können, dass Sie nach Fristablauf Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können. Gerade bei einer anstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher anwaltlicher Beistand notwendig.

In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:

Monika Vogt-Ebert
Dr. Frank Ehrenberg Dr. Frank Ehrenberg